Güterabwägung bei Tierversuchen – eine Wegleitung
Forscherinnen und Forscher, die in der Schweiz einen Tierversuch durchführen wollen, müssen einen formellen Antrag stellen. Gemäss Tierschutzgesetz ist es ihre Pflicht, neben wissenschaftlichen auch ethische Erwägungen vorzunehmen.
Im Rahmen der Antragstellung müssen Forscherinnen und Forscher auch ethische Überlegungen für und gegen einen Tierversuch darlegen. Dies geschieht mittels Güterabwägung – eine mehrstufige und anspruchsvolle Aufgabe. Die Kommission für Tierversuchsethik der Akademien der Wissenschaften Schweiz hat eine Wegleitung erarbeitet, die Orientierung und Unterstützung für die Durchführung bietet.
Sie kann kostenlos als gedruckte Broschüre bestellt werden: order@samw.ch.
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